GOG: § 89c Abs 5 Z 1
EIRAG: § 4
Dienstleistende europäische Rechtsanwälte unterliegen der ERV-Pflicht nach § 89c Abs 5 Z 1 GOG. Dies gilt unabhängig davon, ob im Verfahren absolute, relative oder gar keine Anwaltspflicht besteht.
GOG: § 89c Abs 5 Z 1
EIRAG: § 4
Dienstleistende europäische Rechtsanwälte unterliegen der ERV-Pflicht nach § 89c Abs 5 Z 1 GOG. Dies gilt unabhängig davon, ob im Verfahren absolute, relative oder gar keine Anwaltspflicht besteht.