MRG: § 16 Abs 4
Ein Lagezuschlag setzt eine überdurchschnittliche Lage des Miethauses voraus. Die Lage eines Miethauses im 18. Wiener Gemeindebezirk in unmittelbarer Nähe zum Cottage-Viertel kann insb in Hinblick auf die Infrastruktur, die leichte Erreichbarkeit der kulturellen Einrichtungen der Innenstadt und die Nähe zu Parkanlagen als überdurchschnittlich qualifiziert werden (Zurückweisung des Revisionsrekurses).