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Minderung des Benützungsentgelts aufgrund einer Gebrauchsbeeinträchtigung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/704Zak 2021, 395 Heft 20 v. 17.12.2021

ABGB: § 1041, § 1096 Abs 1

Der Zinsminderungsanspruch nach § 1096 Abs 1 ABGB gilt sinngemäß für das angemessene Benützungsentgelt, das der Mieter nach Vertragsende bis zur Räumung anstatt des Mietzinses zu leisten hat.

33,3 % Zinsminderung: Ausfall der Zentralheizung während der Heizperiode; die Mieterin wohnte weiterhin in

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