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Erfüllung des Formerfordernisses für den Garantieabruf auf andere Weise?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/703Zak 2021, 395 Heft 20 v. 17.12.2021

ABGB: § 880a, § 914

Besondere Formerfordernisse für den Abruf der Bankgarantie können uU aufgrund der Auslegung der Garantieabrede auch auf eine andere, ebenfalls den Formzweck wahrende Weise erfüllt werden.

Nach den vorliegenden Garantiebedingungen erfordert der Abruf der Garantie den rechtzeitigen Eingang der schriftlichen Abruferklärung im Original oder per Telefax, wobei im zweiten Fall das Original innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden muss. Durch eine E-Mail mit der eingescannten Abruferklärung als PDF-Anhang kann der Abruf per Telefax nicht ersetzt werden, weil der Zweck dieser Form auch in den Vorteilen dieses Kommunikationswegs zu sehen ist. Im Vergleich zu einer E-Mail ist der Absender leichter identifizierbar und die Gefahr, dass der Eingang übersehen wird, geringer (auch wegen des Spam-Filters bei E-Mails).

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