ABGB: § 481, § 526
Wenn die Eigentümeridentität bei zwei Liegenschaften, die offenkundig in einer herrschenden und dienenden Beziehung stehen, verloren geht, entsteht im Zug der Eigentumsübertragung eine außerbücherliche Grunddienstbarkeit. Dies gilt auch im Fall der Grundstücksteilung und Übertragung des herrschenden oder dienenden Teils an einen Dritten.