vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Freiheitsersitzung durch einen Wohnungseigentümer

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/701Zak 2021, 395 Heft 20 v. 17.12.2021

ABGB: § 1488

Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB kann nicht durch einen Dritten, sondern nur durch einen Dienstbarkeits-verpflichteten erfolgen. Verpflichteter iSd § 1488 ABGB ist nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Besitzer der dienenden Liegenschaft (zB ein Pächter oder Prekarist).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte