ABGB: § 258 Abs 4
GmbHG: § 15a
Ob eine Vertretungshandlung des Erwachsenenvertreters in Vermögensangelegenheiten den Rahmen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs überschreitet und deshalb der gerichtlichen Genehmigung bedarf, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.