ABGB: § 1497
ZPO: § 63
Ein Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts zur Klagsführung hat verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der Antrag den anspruchserzeugenden Sachverhalt und das Begehren der beabsichtigten Klage bereits deutlich erkennen lässt und die Klage nach Bewilligung unverzüglich eingebracht wird.