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Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung nach Übergabe unter Vorbehalt des Fruchtgenusses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/21Zak 2021, 16 Heft 1 v. 20.1.2021

MRG: § 30 Abs 3

Die zehnjährige Sperrfrist nach Erwerb für eine Eigenbedarfskündigung (§ 30 Abs 3 MRG) gilt nach stRsp nicht, wenn schon der Rechtsvorgänger des Vermieters wegen des konkret geltend gemachten Eigenbedarfs kündigen hätte können.

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