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Kein Regress für Mietzinse nach Beendigung der Lebensgemeinschaft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/19Zak 2021, 15 Heft 1 v. 20.1.2021

ABGB: § 896

Die Zahlung der gesamten Schuld durch einen Mitschuldner verschafft diesem nicht zwingend einen Regressanspruch gegen den anderen Mitschuldner nach § 896 ABGB, weil sich der Regress nach dem besonderen Verhältnis zwischen den Mitschuldnern richtet.

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