KSchG: § 6 Abs 1 Z 3, § 6 Abs 1 Z 9, § 6 Abs 3
ABGB: § 879 Abs 3
Aus dem Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung bei der Klauselkontrolle folgt, dass auch ausgefallene Anwendungskonstellationen einer Klausel zur Unzulässigkeit führen können.
KSchG: § 6 Abs 1 Z 3, § 6 Abs 1 Z 9, § 6 Abs 3
ABGB: § 879 Abs 3
Aus dem Prinzip der kundenfeindlichsten Auslegung bei der Klauselkontrolle folgt, dass auch ausgefallene Anwendungskonstellationen einer Klausel zur Unzulässigkeit führen können.