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Neuerliche Unterbringung durch Nichtentlassung nach Unzulässigerklärung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/12Zak 2021, 12 Heft 1 v. 20.1.2021

UbG: § 20 Abs 2, § 38a Abs 1

Der Abteilungsleiter hat die Unterbringung sogleich aufzuheben, wenn sie vom Gericht nach der Erstanhörung für unzulässig erklärt wird und er keinen Rekurs erhebt bzw seinem Rekurs keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird.

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