ABGB: § 914, § 936
Beim Recht des Mieters, einen Nachfolger zu benennen, kann es sich um ein Präsentations- oder Weitergaberecht handeln. Während ein Präsentationsrecht als Vorvertrag zugunsten Dritter zu qualifizieren ist, kann der Mieter das Mietrecht bei einem Weitergaberecht ohne weitere Willenserklärung des Vermieters einem Nachmieter übertragen.