Das gut etablierte Werk liegt nunmehr in aktueller 10. Auflage vor (zu COVID-19 siehe S 213 ff). Zunächst werden Grundbegriffe der Rechts- und Staatslehre sowie die Bundesverfassung erläutert. Das Kapitel "Sanitätsrecht" behandelt neben dem Begriff und dem Behördenaufbau vor allem die Berufsgruppen des Gesundheitswesens. Die Bandbreite umfasst hier nicht nur bekannte Berufe wie Ärzte oder Hebammen, sondern etwa auch Musiktherapeuten. Abgerundet wird das Buch durch eine Darstellung wesentlicher privatrechtlicher Bestimmungen. Hier werden etwa das Vertragsrecht, das Schadenersatzrecht und der Datenschutz behandelt. Ausführlich vorgestellt werden Einrichtungen des Gesundheitswesens. Instruktive Kapitel zum Arbeits- und Sozialrecht schließen das Werk ab. Ein wertvoller Wegweiser durch eine praktisch ebenso bedeutsame wie unübersichtliche Materie.