Zu 6 Ob 240/19s = Zak 2020/667, 379: Trotz erfolgreicher Reparatur eines technischen Mangels ist ein Gebrauchtwagen weiterhin mangelhaft, wenn aufgrund der nun bestehenden "Reparaturhistorie" ein merkantiler Minderwert verbleibt. Da ein Austausch bei einer Speziessache nicht in Betracht kommt, kann der Käufer aufgrund dieses Wertmangels Preisminderung oder Wandlung verlangen.