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Zenz, Leistung ausunerwünschtem Titel: Was nun, was tun? ecolex 2021/513, 807.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/579Zak 2021, 320 Heft 16 v. 15.10.2021

Ausgangspunkt des Beitrags ist der Fall, dass ein Bestandgeber vom Bestandnehmer eine ausdrücklich als Bestandzins gewidmete Zahlung erhält, obwohl das Bestandverhältnis wirksam beendet wurde und die Forderung auf einem Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB beruht. Nach Ansicht des Autors hat der Bestandgeber aufgrund der Gefahr einer konkludenten Zustimmung zur Erneuerung des Bestandverhältnisses das Recht, die Annahme wegen der falschen Widmung zu verweigern. Im Fall der Annahme als Benützungsentgelt sollte der Widmung ausdrücklich widersprochen werden. Der Irrtum über den Rechtsgrund der Leistung ermögliche dem Bestandnehmer nicht die Rückforderung der Zahlung nach § 1431 ABGB, weil wegen des Bestehens eines anderen Titels nicht auf eine Nichtschuld geleistet worden sei. In Hinblick auf unterschiedliche Literaturmeinungen sei allerdings Vorsicht angebracht.

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