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Keine Aufhebungsklage gegen Entscheidung einer Vereins-Schlichtungseinrichtung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/578Zak 2021, 319 Heft 16 v. 15.10.2021

ZPO: § 84, § 577 Abs 4, § 581, § 611

Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis kann in den Vereinsstatuten eine Schlichtungseinrichtung, bei der es sich um kein Schiedsgericht iSd §§ 577 ff ZPO handelt, oder ein Schiedsgericht iSd §§ 577 ff ZPO vorgesehen werden.

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