Verbraucherkredit-RL: Art 10, Art 14
VKrG: § 9, § 12
Zu den zwingenden Angaben in Verbraucherkreditverträgen zählen gem Art 10 Abs 2 lit l Verbraucherkredit-RL 2008/48 Informationen zu Verzugszinsen. Der bei Vertragsabschluss geltende Verzugszinssatz muss im Vertrag in Form eines konkreten Prozentsatzes angeführt werden.