ABGB: § 1068, § 1070, § 1295 Abs 2
EAVG: § 4, § 7
Dass der erste Kaufvertrag noch nicht vollständig erfüllt ist, schließt die Ausübung des Wiederkaufsrechts nicht aus.
ABGB: § 1068, § 1070, § 1295 Abs 2
EAVG: § 4, § 7
Dass der erste Kaufvertrag noch nicht vollständig erfüllt ist, schließt die Ausübung des Wiederkaufsrechts nicht aus.