ZPO: § 190, § 192 Abs 2
Wenn sich in einem Verfahren Auslegungsfragen des Unionsrechts stellen, die Gegenstand eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens sind, kann es nach stRsp gem § 190 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH unterbrochen werden. Zwingend ist eine Unterbrechung jedoch nicht.