vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbesserungsauftrag des Rekursgerichts zum Antrag im Grundbuchverfahren

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/490Zak 2021, 272 Heft 14 v. 10.9.2021

GBG: § 82a Abs 1

Wenn das Rekursgericht im Grundbuchverfahren erstmals einen Formmangel des verfahrenseinleitenden Antrags wahrnehmen will, nachdem das Erstgericht den Antrag bewilligt hat, hat es vor der Abweisung einen Verbesserungsauftrag gem § 82a Abs 1 GBG zu erteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte