Die Kommission hat im ABl 2020 C 89 I/1 Leitlinien zur Auslegung der vier Passagierrechte-VO zum Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise veröffentlicht. Ua wird darin die Auffassung vertreten, dass behördliche Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zu Flugannullierungen führen, als außergewöhnlicher Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO 261/2004 zu qualifizieren sind.