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Ablehnung eines Schiedsrichters wegen unsachlicher Bemerkungen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/94Zak 2020, 58 Heft 3 v. 19.2.2020

ZPO: § 212, § 215, § 589

JN: § 21 Abs 2

Mangels abweichender Regelung in der vereinbarten Schiedsordnung müssen Ablehnungsgründe gegen einen Schiedsrichter gem § 589 Abs 2 ZPO binnen vier Wochen geltend gemacht werden. § 21 Abs 2 JN, laut dem die Geltendmachung von Ablehnungsgründen sofort nach Bekanntwerden erfolgen muss, ist nicht anwendbar.

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