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Ausschluss eines Schiedsrichters vom Willensbildungsprozess verstößt gegen ordre public

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/95Zak 2020, 58 Heft 3 v. 19.2.2020

NYÜ: Art V

ZPO: § 604

Einem ausländischen Schiedsspruch kann wegen Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public die Anerkennung versagt werden, wenn einer der drei Schiedsrichter faktisch vom Willensbildungsprozess ausgeschlossen war, weil er ohne Beratung vor die bereits vollendete Meinungsbildung der anderen Schiedsrichter gestellt wurde.

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