ZPO: § 228, § 393a
ABGB: § 1295 Abs 1
Auch bei einem Feststellungsbegehren über eine Schadenersatzpflicht kann ein Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO ergehen.
ZPO: § 228, § 393a
ABGB: § 1295 Abs 1
Auch bei einem Feststellungsbegehren über eine Schadenersatzpflicht kann ein Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO ergehen.