WEG: § 16 Abs 2
Die Errichtung eines Wintergartens auf der zum Wohnungseigentumsobjekt gehörenden Dachterrasse ist keine bagatellhafte Umgestaltung, sondern eine genehmigungsbedürftige Änderung (Zurückweisung der Revision). Aufgrund der Befestigung der Konstruktion an der Außenhaut des Hauses handelt es sich um eine Änderung unter Inanspruchnahme von Allgemeinteilen iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG.