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Höhe des Anspruchs auf das Deckungskapital für die Mängelbehebung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/79Zak 2020, 53 Heft 3 v. 19.2.2020

ABGB: § 933a, § 1295 Abs 1, § 1304

ZPO: § 393, § 411

Der Anspruch auf das Deckungskapital für die Mängelbehebung besteht in Höhe der voraussichtlichen, objektiv notwendigen Sanierungskosten. Die Beweislast dafür trifft den Geschädigten.

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