Gem § 781 ABGB ist eine Ausstattung iSd § 1220 ABGB bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen als hinzu- und anrechnungspflichtige Schenkung zu behandeln. Bei unzureichender Verlassenschaft kann eine Haftung des Empfängers der Ausstattung gegenüber Pflichtteilsberechtigten nach § 789 ABGB bestehen, wobei nicht nur eine Haftungsbeschränkung über den eigenen Pflichtteilsanspruch (§ 791 ABGB), sondern auch eine Haftungsbeschränkung über den gesetzlichen Ausstattungsanspruch vorgesehen ist. Die Autorin vertritt die Auffassung, dass beide Haftungsbeschränkungen nicht kumulativ herangezogen werden können, sondern nur die im konkreten Fall jeweils umfassendere greift. Die Haftungsbeschränkung über den Ausstattungsanspruch sei analog anzuwenden, wenn ein Kind bei der Heirat anstelle einer Ausstattung eine andere Zuwendung erhalten hat.