§ 24 Abs 6, § 52 Abs 1 Z 4, § 52 Abs 2 Z 1
In einem Beschlussanfechtungsverfahren, das den Beschluss auf Verwalterbestellung betrifft, kommt dem damit bestellten Verwalter keine Rechtsmittellegitimation zu.
§ 24 Abs 6, § 52 Abs 1 Z 4, § 52 Abs 2 Z 1
In einem Beschlussanfechtungsverfahren, das den Beschluss auf Verwalterbestellung betrifft, kommt dem damit bestellten Verwalter keine Rechtsmittellegitimation zu.