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Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikation angefertigter Ware

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/618Zak 2020, 347 Heft 18 v. 11.11.2020

Im Fall der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, besteht gem Art 16 lit c Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU kein Widerrufsrecht des Verbrauchers (siehe auch § 18 Abs 1 Z 3 FAGG). In der Vorabentscheidung C-529/19 , Möbel Kraft gelangt der EuGH zum Schluss, dass ein Widerruf des Vertrags unabhängig davon ausgeschlossen ist, ob der Unternehmer bereits mit der Anfertigung begonnen hat.

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