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Sparguthaben zählen nicht zum Erbhof

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/591Zak 2020, 335 Heft 17 v. 21.10.2020

AnerbG: § 1, § 2

Die Verpachtung des Gesamtbetriebs oder von Teilflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung hat keinen Einfluss auf die Erbhofeigenschaft.

Ob ein Erbhof vorliegt und welche Grundstücke er umfasst, ist nicht anhand der tatsächlichen Nutzung, sondern anhand der objektiven Nutzbarkeit zu beurteilen.

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