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Unbefristete Hinzurechnung setzt Pflichtteilsberechtigung bei Schenkung und Tod voraus

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/590Zak 2020, 334 Heft 17 v. 21.10.2020

ABGB: § 509, § 521, § 782, § 783

Die unbefristete Hinzurechnung von Schenkungen bei der Ermittlung der Pflichtteile (§ 783 ABGB) setzt voraus, dass der Geschenknehmer sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählte. Entscheidend ist die abstrakte Pflichtteilsberechtigung.

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