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Keine Freiheitsbeschränkung durch ohne Wirkung bleibendes Medikament

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/588Zak 2020, 333 Heft 17 v. 21.10.2020

HeimAufG: § 3 Abs 1

Die Verabreichung von Medikamenten stellt eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG dar, wenn die Behandlung primär die Unterbindung des Bewegungsdrangs bzw die "Ruhigstellung" (gegen Aggression, Enthemmung, Unruhe usw) bezweckt.

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