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Hilfsweise Geltendmachung von lange zurückliegenden Eheverfehlungen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/500Zak 2020, 291 Heft 15 v. 9.9.2020

EheG: § 57, § 59 Abs 2

Verfristete Eheverfehlungen können zur Unterstützung einer auf nicht präkludierte Verfehlungen gestützten Scheidungsklage herangezogen und bei der Verschuldensabwägung berücksichtigt werden. Eine zeitliche Begrenzung - etwa auf Verfehlungen der letzten zehn Jahre - besteht nicht.

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