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Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen trotz falscher Staatsbürgerschaft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/499Zak 2020, 290 Heft 15 v. 9.9.2020

UVG: § 2 Abs 1, § 18

Die Rechtskraft des ursprünglichen Gewährungsbeschlusses schließt es aus, die unverändert gebliebene Sach- und Rechtslage im Verfahren auf Weitergewährung der Unterhaltsvorschüsse rechtlich abweichend zu beurteilen. Neue Versagungsgründe sind aber von Amts wegen wahrzunehmen.

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