ABGB: § 523, § 838a
JN: § 1
Ein Unterlassungsbegehren eines Mit- und Wohnungseigentümers, das sich dagegen richtet, dass ein anderer Mit- und Wohnungseigentümer durch Falschparken seines Fahrzeugs auf öffentlichem Grund die Liegenschaftszufahrt blockiert, ist nicht gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren, sondern als Eigentumsfreiheitsklage am streitigen Rechtsweg geltend zu machen.