ABGB: § 484, § 492
Dauernde Unmöglichkeit, völlige Zwecklosigkeit oder gänzliche Unwirtschaftlichkeit der Dienstbarkeit für den Berechtigten lässt das Recht ex lege erlöschen. Die Behaup-
Seite 253
ABGB: § 484, § 492
Dauernde Unmöglichkeit, völlige Zwecklosigkeit oder gänzliche Unwirtschaftlichkeit der Dienstbarkeit für den Berechtigten lässt das Recht ex lege erlöschen. Die Behaup-
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