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Wirksamkeit des Verzichts einer Gemeinde auf Parteirechte - kein Verstoß gegen ordre public

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/404Zak 2020, 239 Heft 12 v. 16.7.2020

ZPO: § 538, § 611 Abs 2 Z 8

ABGB: § 879 Abs 1

Über die Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs findet analog § 538 ZPO ein Vorprüfungsverfahren statt. Wenn die Klage mangels Behauptung eines tauglichen Aufhebungsgrundes unschlüssig ist, ist sie im Rahmen der Vorprüfung ohne Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückzuweisen.

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