Mit 4 Ob 150/19s = Zak 2020/9, 13 (Kolmasch) und zahlreichen Folgeentscheidungen (siehe Zak 2020/58, 43) hat der OGH die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt bei Minderjährigen in Zusammenhang mit der Einführung des neuen Absetzbetrags Familienbonus Plus beendet. Judikatur zu Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder steht noch aus. Der Autor weist anhand von Berechnungen darauf hin, dass mit dem Wegfall der Familienbeihilfenanrechnung erneut die dahinter liegende verfassungsrechtliche Problematik aufgeworfen wird. Trotz Einführung des Familienbonus würden die steuerrechtlichen Absetzbeträge in einer Vielzahl von Fällen auch bei minderjährigen Kindern nicht ausreichen, um die Vorgaben des VfGH für die Steuerentlastung des Unterhalts zu erreichen. Mit Pauschalierung lasse sich dies nicht mehr rechtfertigen. Besserverdiener würden generell benachteiligt. Über die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung könnte der VfGH im Weg einer Erkenntnisbeschwerde erneut mit dem Thema befasst werden. Wenn er die verfassungsrechtlichen Bedenken teilt, sollte er diesmal aber im Steuerrecht eingreifen.