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Verkehrssicherungspflicht für Podest im Hotelzimmer

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/395Zak 2020, 236 Heft 12 v. 16.7.2020

ABGB: § 1295 Abs 1

Wenn sich jeder selbst schützen kann, weil die Gefahr leicht erkennbar ist, besteht keine Verkehrssicherungspflicht.

Das Bett in einem Hotelzimmer steht auf einem Podest, das nicht nur gut sichtbar ist und in der Nacht beleuchtet

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