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Architektenhonorar als Kostenvoranschlag ohne Gewähr

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/389Zak 2020, 235 Heft 12 v. 16.7.2020

KSchG: § 5 Abs 2

ABGB: § 914, § 1170a

ZPO: § 503

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