RAO: § 11 Abs 2
ABGB: § 1021
Gem § 11 Abs 2 RAO kann der Rechtsanwalt das Auftragsverhältnis mit dem Mandanten kündigen, ist jedoch für einen Zeitraum von 14 Tagen zur Fortführung verpflichtet, soweit der Mandant vor Rechtsnachteilen geschützt werden muss. Dabei handelt es sich um eine abschließende Regelung der Kündigung und ihrer Rechtsfolgen. § 1021 S 2 ABGB, der eine weitergehende schadenersatzrechtliche Haftung des Auftragnehmers bei Kündigung des Auftrags vor Vollendung des Geschäfts vorsieht, wird dadurch verdrängt.