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Anspruch auf Werklohn bei Nichtausführung - Pauschalpreisvereinbarung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/342Zak 2020, 213 Heft 11 v. 24.6.2020

ABGB: § 904, § 1168 Abs 1

Wenn die Ausführung des Werks aus in der Sphäre des Bestellers liegenden Gründen unterblieben ist, hat der Werkunternehmer gem § 1168 Abs 1 ABGB Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich der durch die Nichtausführung entstandenen Ersparnisse. Den Abzug muss der Werkunternehmer nicht von vornherein vornehmen, weil die Behauptungs- und Beweislast für eine Aufwandersparnis beim Besteller liegt.

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