Auch vor Erlassung eines Versäumungsurteils gegen einen Verbraucher, der trotz Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist, muss das Gericht nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-495/19 , Kancelaria Medius die Möglichkeit haben, die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, auf die der Unternehmer seine Klage stützt, von Amts wegen zu prüfen. Eine nationale Verfahrensvorschrift bzw deren Auslegung, die einer solchen Prüfung entgegensteht, sei nicht mit Art 7 Abs 1 Klausel-RL 93/13/EWG vereinbar.