In Heft 6/2020 hat Tamerl1 eine erste Analyse über die Gefahrtragung im Bestandrecht aus Anlass der CoV-Krise vorgelegt und dabei beschrieben, wen das Risiko der staatlich verordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung trifft. Mein Anliegen ist es, einige Aspekte, die Tamerl nur angedeutet hat, zu vertiefen, da und dort auch ein wenig zu korrigieren und um einige weitere Aspekte zu ergänzen. Die Vielfalt und Aktualität der in der täglichen Praxis zu diesem Thema auftretenden Fragen lassen dies geboten erscheinen.