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Neue Richtlinien zum Gewährleistungsrecht

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/300Zak 2019, 163 Heft 9 v. 5.6.2019

Im Amtsblatt wurden die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (ABl 2019 L 136/28) und die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) veröffentlicht. Diese Richtlinien regeln das Gewährleistungsrecht bei Verbrauchergeschäften und ersetzen die Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG . Die Umsetzung der Richtlinien, die dem Prinzip der Vollharmonisierung folgen, hat bis 1. 7. 2021 zu erfolgen, wobei die neue Rechtslage erst nach einer Legisvakanz ab 1. 1. 2022 anzuwenden ist. Die neuen Richtlinien werden in einem der folgenden Hefte ausführlich vorgestellt.

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