vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Verhältnis des Verwendungsanspruchs (§ 1041 ABGB) zum Aufwandersatzanspruch (§ 1042 ABGB)

Themaem. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf ReischauerZak 2019/301Zak 2019, 164 Heft 9 v. 5.6.2019

Bei Zahlung an einen Scheingläubiger hängen die Rechtsfolgen ua davon ab, ob der Schuldner durch diese Zahlung befreit wird. Ist dies der Fall (zB § 1395 S 2 ABGB), hat der wahre Gläubiger gegen den Scheingläubiger einen Verwendungsanspruch (§ 1041 ABGB). Ist der Schuldner nicht befreit worden, möchte ein Teil der Lehre dem wahren Gläubiger - unter Hinweis auf § 1042 ABGB - dennoch einen Bereicherungsanspruch geben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte