WEG: § 2 Abs 2
WEG 1948: § 1
Ob eine nach dem WEG 1948 erfolgte Wohnungseigentumsbegründung wirksam erfolgt ist, ist weiterhin nach diesem Gesetz zu beurteilen.
WEG: § 2 Abs 2
WEG 1948: § 1
Ob eine nach dem WEG 1948 erfolgte Wohnungseigentumsbegründung wirksam erfolgt ist, ist weiterhin nach diesem Gesetz zu beurteilen.