WEG: § 4 Abs 3
MRG: § 8 Abs 3
Gem § 4 Abs 3 WEG können liegenschaftsbezogene Ansprüche vom Mieter eines Wohnungseigentumsobjekts auch gegen die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden. Diese Sonderregelung gilt nur für Mietverhältnisse, die auf Vermieterseite zunächst mit allen Miteigentümern begründet wurden und dann wegen der Begründung von Wohnungseigentum auf den Wohnungseigentümer der Mietwohnung übergegangen sind. Eine analoge Anwendung auf einen Mietvertrag, der von vornherein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossen worden ist, kommt nicht in Betracht.