MRG: § 16 Abs 4
RichtWG: § 2 Abs 3
In einem Gründerzeitviertel ist ein Lagezuschlag gem § 16 Abs 4 MRG iVm § 2 Abs 3 RichtWG jedenfalls ausgeschlossen. Außerhalb eines Gründerzeitviertels steht der Lagezu-
MRG: § 16 Abs 4
RichtWG: § 2 Abs 3
In einem Gründerzeitviertel ist ein Lagezuschlag gem § 16 Abs 4 MRG iVm § 2 Abs 3 RichtWG jedenfalls ausgeschlossen. Außerhalb eines Gründerzeitviertels steht der Lagezu-